Modernisierung von Kachelöfen mit Brunner, Buderus und vielen weiteren Herstellern
Der Gesetzgeber fordert den Austausch alter Einsätze zugunsten neuer, emissionsarmer Geräte.
Worum geht es beim Austausch?
Der Gesetzgeber fordert die Stilllegung älterer Öfen und Holzbrandeinsätze, wenn diese die vorgegebenen Emissions-Grenzwerte der 1.BImSchV nicht einhalten. Der Grund hierfür liegt in der höheren Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Belastung durch ältere Feuerungsanlagen.
Auch neuere Anlagen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden, aber die Grenzwerte nicht einhalten, müssen nachgerüstet werden.
Welche Öfen müssen bis wann ausgetauscht werden?
- Inbetriebnahme bis einschließlich 31.12.1974: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2014
- Inbetriebnahme zwischen 1975 und 1984: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2017
- Inbetriebnahme zwischen 1985 und 1994: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2020
- Inbetriebnahme zwischen 1995 und 2010: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2024
Woher weiß ich, ob meine Anlage erneuert werden muss?
- Anhand des Typenschildes, welches jeder Ofen, Kamin oder Holzbrandeinsatz tragen sollte, können Sie die Art und das Modell Ihres Kaminofens oder Holzbrandeinsatzes prüfen.
- Sollte Ihr Gerät kein Typenschild besitzen, fragen Sie direkt beim Hersteller nach. Dieser gibt Ihnen gerne Auskunft über Ihr Gerät.
- Auch der Schornsteinfeger erweist sich hier als sehr nützlich, da dieser die Emissionswerte Ihrer Anlage prüfen kann (Obergrenzen: 0,15 g / Kubikmeter, Kohlenmonoxid: 4 g / Kubikmeter).